Arbeits- und Sozialrecht
Unabhängig von Ihrer Zugehörigkeit zu einem Betrieb oder Ihrer Tätigkeit können Betriebsvereinbarungen und/oder Kollektivverträge angewendet werden, die das Dienstverhältnis genauer regeln und zumeist bestimmte Mindeststandards (z.B. Mindestlohn, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch, etc.) festlegen.
Wenn Sie in Ausübung Ihres Berufs einen Arbeitsunfall erleiden, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls aus dem Berufsleben haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung.