Ehe- und Familienrecht
Das Ehe- und Familienrecht befasst sich hauptsächlich mit den Rechten und Pflichten zwischen Ehepartnern und den Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Das betrifft vor allem das österreichische Ehegesetz, das eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
Durch die Eheschließung am Standesamt oder die eingetragene Partnerschaft werden die Partner verstärkt in persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie in der weiteren Lebensführung miteinander verbunden. Einige Gesetze beziehen sich auch auf andere Formen des Zusammenlebens (Ehe, Lebensgemeinschaft).
Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, eine Ehe aufzulösen. Eine einvernehmliche Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne anwaltliche Vertretung durchgeführt werden. Dennoch ist es ratsam, einen sachkundigen Scheidungsanwalt hinzuzuziehen, um unüberlegte Entscheidungen und Zugeständnisse unter Zeitdruck zu vermeiden.
Bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt unerlässlich, um die Interessen der Parteien umfassend und rechtssicher zu wahren. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein und die Einreichung einer Scheidungsklage notwendig werden, ist das Verhandlungsgeschick des Anwalts sowie seine Erfahrung in familienrechtlichen Verfahren von entscheidender Bedeutung.
Die neuen Regelungen bezüglich Obsorge, Unterhalt bei gemeinsamen Kindern können langfristige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der jeweiligen Scheidungsgegner haben. Eine vorteilhafte Regelung wird durch die Einbindung eines Anwalts deutlich erleichtert.