Arbeits- und Sozialrecht

Jeder, der eine Beschäftigung ausübt, kommt unweigerlich mit dem Arbeitsrecht in Berührung. Sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber haben Sie Rechte und Pflichten. In der Regel werden diese in einem Arbeitsvertrag festgelegt.

 

Unabhängig von Ihrer Zugehörigkeit zu einem Betrieb oder Ihrer Tätigkeit können Betriebsvereinbarungen und/oder Kollektivverträge angewendet werden, die das Dienstverhältnis genauer regeln und zumeist bestimmte Mindeststandards (z.B. Mindestlohn, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch, etc.) festlegen.

 

Wenn Sie in Ausübung Ihres Berufs einen Arbeitsunfall erleiden, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls aus dem Berufsleben haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung.